Wohnflächenrechner nach WoFlV
Trag die Grundflächen deiner Räume ein und wähle, wie sie zählen. Der Rechner zeigt die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung.
So rechnet der Rechner
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählt Grundflächen mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, Flächen zwischen 1 und 2 m Höhe zur Hälfte und Flächen unter 1 m gar nicht (§ 4 WoFlV).
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen zur Hälfte. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Garagen zählen nicht.
Die WoFlV gilt verbindlich für den geförderten Wohnungsbau und wird bei Mietverträgen oft verwendet. Andere Verfahren wie DIN 277 kommen zu anderen Werten.
Ratgeber: Wohnfläche berechnen nach WoFlV
Die Ergebnisse sind Richtwerte für die Planung und ersetzen keine Fachplanung und kein Aufmaß vor Ort.