Grundriss für den Bauantrag vorbereiten

Stand: 26. Oktober 2026

Für einen Bauantrag brauchst du in der Regel einen Lageplan (mindestens im Maßstab 1:500), Bauzeichnungen mit Grundrissen aller Geschosse, Schnitten und Ansichten (mindestens 1:100), eine Baubeschreibung, Berechnungen und bautechnische Nachweise. Einreichen darf diese Bauvorlagen meist nur eine bauvorlageberechtigte Person, typischerweise eine Architektin oder ein Bauingenieur. Einen eigenen Grundriss aus RoomPlanning kannst du nicht einreichen, er ist aber eine gute Grundlage für das erste Gespräch.

Brauchst du überhaupt eine Baugenehmigung?

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientiert. Grob gibt es vier Wege:

  • Verfahrensfrei: kleine Vorhaben ohne jedes Verfahren.
  • Genehmigungsfreistellung: Das Vorhaben liegt im Gebiet eines Bebauungsplans und hält ihn ein. Du reichst die Unterlagen bei der Gemeinde ein und darfst nach MBO einen Monat später beginnen, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Die Behörde prüft nur einen Teil der Vorschriften, vor allem das Planungsrecht. Das ist für viele Einfamilienhäuser der Normalfall.
  • Reguläres Verfahren: vor allem für Sonderbauten.

Was verfahrensfrei ist, unterscheidet sich von Land zu Land deutlich:

VorhabenMusterbauordnungBayern (Art. 57 BayBO)
kleines Gebäude, etwa Gartenhauseingeschossig, bis 10 m² Brutto-Grundfläche, nicht im Außenbereichbis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich
Garage, Carportbis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereichbis 50 m², nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachungbis 30 m² und bis 3 m Tiefebis 30 m²

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss alle Vorschriften einhalten, etwa Abstandsflächen und den Bebauungsplan. Frag vor dem Planen bei deinem Bauamt nach, welches Verfahren für dein Vorhaben gilt.

Was Bauvorlagen typischerweise enthalten

Was genau du einreichen musst, regelt die Bauvorlagenverordnung deines Landes. Nach dem Muster der Bauministerkonferenz gehören meist dazu:

UnterlageInhaltMaßstab
Auszug aus der Liegenschaftskarte und LageplanGrundstück, Nachbargrundstücke, geplantes Gebäude, Abstände, Höhenmind. 1:500
BauzeichnungenGrundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichtenmind. 1:100
BaubeschreibungVorhaben, Nutzung, Gebäudeklasse, Höhe–
Berechnungenzum Beispiel Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ), je nach Land auch Wohnfläche oder Brutto-Rauminhalt–
Bautechnische NachweiseStandsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz–

Je nach Land und Vorhaben kommen weitere Unterlagen dazu, etwa ein Entwässerungsplan oder ein Stellplatznachweis. Einige Nachweise reichst du in manchen Ländern erst vor Baubeginn nach.

Was in die Bauzeichnungen gehört

Die Grundrisse zeigen jedes Geschoss einschließlich nutzbarem Dachraum, mit der Nutzung jedes Raums, den Außenmaßen, Raummaßen, Wanddicken und Öffnungen. Die Schnitte zeigen unter anderem die Gründung, die Geländeoberfläche, die Raumhöhen, die Treppen und die Dachhöhen. Die Ansichten zeigen die Fassaden des Gebäudes, nach dem Muster auch mit Baustoffen und Farben. Für die Ausführung auf der Baustelle entstehen später genauere Pläne, meist im Maßstab 1:50.

Wer den Bauantrag einreichen darf

Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Gebäude muss nach der Musterbauordnung ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellen. Das sind vor allem Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieure, die in der Liste ihrer Ingenieurkammer eingetragen sind. Die genauen Voraussetzungen legt jedes Land selbst fest.

Einige Länder kennen zusätzlich eine kleine Bauvorlageberechtigung für einfache Vorhaben wie kleine Wohnhäuser oder Garagen. Je nach Land können sie auch Bautechniker oder Meister des Bauhandwerks erhalten. Für geringfügige oder technisch einfache Vorhaben sieht die MBO Ausnahmen vor. Den Bauantrag unterschreiben in der Regel du als Bauherr und der Entwurfsverfasser. Den Lageplan erstellt meist ein Vermessungsbüro, den Standsicherheitsnachweis ein Tragwerksplaner.

Eingereicht wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, je nach Land auch über die Gemeinde. Einige Länder nehmen Bauanträge inzwischen digital an, Nordrhein-Westfalen zum Beispiel über das Bauportal.NRW.

So nutzt du RoomPlanning sinnvoll

Bevor du zum Architekten gehst, lohnt es sich, deine Wünsche zu sortieren. Dafür ist ein eigener Grundriss ideal:

  1. Raumprogramm festlegen. Welche Räume brauchst du, wie groß sollen sie sein? In RoomPlanning zeichnest du Räume als Rechteck oder tippst Maße wie 400x300 ein. Jeder Raum zeigt seine Fläche, und im Panel Räume siehst du die Summe je Etage (Räume und Flächen).
  2. Varianten vergleichen. Unter Meine Pläne duplizierst du einen Plan und probierst eine zweite Aufteilung aus. Etagen, Treppen und Dach setzt du gleich mit (Etagen, Treppen und Dächer).
  3. Mit der Familie abstimmen. In 3D und beim gemeinsamen Rundgang mit bis zu acht Personen seht ihr, wie sich die Räume anfühlen (Gemeinsamer Rundgang).
  4. Unterlagen fürs Gespräch exportieren. RoomPlanning erzeugt bemaßte Fassaden und Schnitte, Blätter mit Grundriss und Flächenaufstellung, ein PDF im Maßstab mit 10-cm-Prüfbalken und eine DXF-Datei für CAD-Programme (Zeichnungen und Export). Die DXF-Datei kann dein Planungsbüro in sein Programm laden, statt deine Skizze abzuzeichnen.

Planst du einen Umbau, legst du einen vorhandenen Bestandsplan als Referenzbild unter und zeichnest ihn nach. Wie du ihn richtig liest, steht im Ratgeber Grundriss lesen. Prüfe außerdem früh die Mindestmaße für Treppen und Raumhöhen, damit dein Entwurf realistisch bleibt.

Warum ein RoomPlanning-Plan keine Bauvorlage ist

Ein Plan aus RoomPlanning ist eine Entwurfs- und Ideenskizze, keine Bauantragszeichnung. Es fehlt alles, was eine Bauvorlage ausmacht:

  • Er ist nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben.
  • Er enthält keinen Lageplan auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte.
  • Abstandsflächen, Bebauungsplan, Brandschutz, Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz sind nicht geprüft.
  • Wandaufbauten, Decken und Konstruktion sind vereinfacht dargestellt.

Deine Skizze spart trotzdem Zeit: Der Architekt sieht sofort, was dir wichtig ist, und ihr sprecht über Lösungen statt über Grundsätzliches.

Häufige Fragen

Darf ich die Pläne für meinen Bauantrag selbst zeichnen?

In der Regel nicht. Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Gebäude muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen, meist ein Architekt oder Bauingenieur. Ausnahmen gibt es je nach Land für geringfügige oder technisch einfache Vorhaben.

Brauche ich für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Land ab. Nach der Musterbauordnung sind eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, in Bayern Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, jeweils nicht im Außenbereich. Frag im Zweifel beim Bauamt nach.

In welchem Maßstab werden Bauantragspläne gezeichnet?

Grundrisse, Schnitte und Ansichten mindestens im Maßstab 1:100, der Lageplan mindestens 1:500.

Kann mein Architekt mit meinem RoomPlanning-Plan weiterarbeiten?

Ja, als Grundlage. Exportiere den Plan als DXF für das CAD-Programm oder als PDF im Maßstab. Die Genehmigungsplanung erstellt das Büro aber selbst.

Quellen

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Planungsberatung.

Probier es gleich aus

Kostenlos im Browser, ohne Anmeldung. Deinen Plan kannst du später in einem Konto speichern.
Grundriss anfangen

Weitere Ratgeber