Mindestmaße im Haus: Türen, Flure, Treppen, Raumhöhen
Stand: 26. Oktober 2026
Eine Treppe im Ein- oder Zweifamilienhaus braucht nach DIN 18065 mindestens 80 cm nutzbare Laufbreite, 14 bis 20 cm Steigung und 23 bis 37 cm Auftritt, und das Schrittmaß 2s + a soll zwischen 59 und 65 cm liegen. Aufenthaltsräume müssen nach den meisten Landesbauordnungen mindestens 2,40 m hoch sein, in Baden-Württemberg 2,30 m, mit Ausnahmen für Dachgeschosse und kleine Wohngebäude. Barrierefrei nach DIN 18040-2 brauchst du Bewegungsflächen von 120 × 120 cm, für Rollstuhlnutzer 150 × 150 cm.
Woher die Mindestmaße kommen
Mindestmaße stammen aus zwei Quellen:
- Landesbauordnungen: Bauen ist in Deutschland Ländersache. Jedes Land hat eine eigene Bauordnung, die sich an der Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz orientiert, aber in Details abweicht. Diese Vorgaben sind Gesetz.
- DIN-Normen wie DIN 18065 für Treppen oder DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen. Sie sind zunächst anerkannte Regeln der Technik. Verbindlich werden sie, wenn ein Land sie als Technische Baubestimmung einführt, wenn eine Förderung sie verlangt oder wenn sie im Bauvertrag vereinbart sind.
Für bestehende Gebäude gelten oft andere Maßstäbe als für Neubauten. Bei Umbauten kann die Bauaufsicht Abweichungen zulassen. Frag im Zweifel beim Bauamt nach.
Türen
Innerhalb einer Wohnung schreibt die Musterbauordnung keine Türbreite vor. In der Praxis richten sich die Größen nach DIN 18101. Sie legt Öffnungsmaße im Rohbau fest, die auf einem Raster von 12,5 cm beruhen:
| Rohbau-Öffnung (Nennmaß) | typischer Einsatz |
|---|---|
| 63,5 × 200,5 cm | Abstellraum, kleines WC |
| 76 × 200,5 cm | Bad, Nebenraum |
| 88,5 × 200,5 cm | übliche Zimmertür |
| 101 × 200,5 cm | breite Tür, barrierefrei |
| 113,5 × 200,5 cm | sehr breite Tür |
Das Türblatt ist etwas schmaler als die Öffnung, der lichte Durchgang durch die Zarge noch etwas schmaler. Wer barrierefrei plant, rechnet deshalb mit dem lichten Maß, nicht mit dem Rohbaumaß.
Feste Vorgaben gibt es an einigen Stellen:
- Wohnungseingangstüren, die über einen Aufzug erreichbar sein müssen, brauchen nach MBO eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m.
- Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 × 1,20 m groß sein.
- Barrierefrei nach DIN 18040-2 brauchen Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm lichte Breite, in rollstuhlgerechten Wohnungen 90 cm. Die lichte Höhe soll mindestens 205 cm betragen.
Flure
Notwendige Flure, für die es Vorgaben zur Breite gibt, verlangt die Musterbauordnung innerhalb von Wohnungen und in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nicht. Eine gesetzliche Mindestbreite für deinen Wohnungsflur gibt es daher in der Regel nicht.
Den einzigen festen Wert liefert DIN 18040-2: Flure in barrierefreien Wohnungen sind mindestens 120 cm breit. In rollstuhlgerechten Wohnungen braucht der Flur zusätzlich mindestens eine Stelle mit 150 × 150 cm zum Wenden. Rechne beim Planen mit, was im Flur steht: Hängt eine 40 cm tiefe Garderobe an der Wand, bleiben von 120 cm noch 80 cm zum Gehen.
Treppen nach DIN 18065
DIN 18065 „Gebäudetreppen“ (aktuelle Ausgabe 2020) unterscheidet, ob eine Treppe baurechtlich notwendig ist, also ein Geschoss erschließt, oder zusätzlich vorhanden ist. Die Grenzmaße gelten im fertigen Zustand:
| Treppe | nutzbare Laufbreite | Steigung s | Auftritt a |
|---|---|---|---|
| Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen, notwendig | mind. 80 cm | 14–20 cm | 23–37 cm |
| andere Gebäude, notwendig | mind. 100 cm | 14–19 cm | 26–37 cm |
| nicht notwendige Treppe | mind. 50 cm | 14–21 cm | 21–37 cm |
Dazu kommen:
- Schrittmaßregel: 2s + a = 59 bis 65 cm. Sie sorgt dafür, dass die Treppe zur normalen Schrittlänge passt.
- Lichte Durchgangshöhe: mindestens 200 cm über der Treppe. Im Ein- und Zweifamilienhaus darf sie am Rand etwas geringer sein.
- Handlauf: Treppen müssen nach MBO einen festen und griffsicheren Handlauf haben.
- Geländer: Nach MBO müssen Flächen, die an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen grenzen, umwehrt sein. Bei einer Absturzhöhe bis 12 m ist das Geländer mindestens 0,90 m hoch, darüber 1,10 m.
Rechenbeispiel
Die Höhe von Fußboden zu Fußboden beträgt 2,75 m. Mit 16 Steigungen ist jede Stufe 275 : 16 ≈ 17,2 cm hoch. Aus der Schrittmaßregel mit einem bequemen Wert von 63 cm folgt der Auftritt: 63 − 2 × 17,2 = 28,6 cm. Eine gerade Treppe hat einen Auftritt weniger als Steigungen, also 15 × 28,6 cm ≈ 4,29 m Lauflänge im Grundriss. Beide Werte liegen in den Grenzen für Wohngebäude.
Diese Rechnung macht der Treppenrechner für dich. In RoomPlanning rechnet auch das Treppenwerkzeug Steigungen und Auftritte aus der Etagenhöhe aus (Etagen, Treppen und Dächer).
Raumhöhen nach Landesbauordnung
Die Musterbauordnung verlangt für Aufenthaltsräume, also Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer und Küchen, eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m. Im Dachraum genügen 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche, Raumteile unter 1,50 m Höhe zählen dabei nicht mit. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt diese Vorgabe nach MBO nicht. Das sind vereinfacht Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Wohnungen von zusammen höchstens 400 m².
Die Länder setzen das unterschiedlich um:
| Land | Aufenthaltsräume | im Dachraum |
|---|---|---|
| Musterbauordnung | 2,40 m, nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 | 2,20 m über mindestens der Hälfte der Fläche |
| Baden-Württemberg (§ 34 LBO) | 2,30 m | 2,20 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche |
| Bayern (Art. 45 BayBO) | 2,40 m, nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 | 2,20 m über der Hälfte der Nutzfläche |
Raumteile unter 1,50 m bleiben in allen drei Fällen außer Betracht. Andere Länder haben ähnliche, aber nicht identische Regeln. Schau in die Bauordnung deines Landes oder frag beim Bauamt.
Verwechsle diese Werte nicht mit der Wohnflächenberechnung: Die WoFlV rechnet Flächen ab 2 m Höhe voll, ob der Raum baurechtlich als Aufenthaltsraum zulässig ist, regelt aber die Bauordnung. Mehr dazu im Ratgeber Wohnfläche berechnen.
Barrierefrei nach DIN 18040-2
DIN 18040-2 (Ausgabe 2011) unterscheidet barrierefrei nutzbare Wohnungen und Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind (kurz R). Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
| Bereich | barrierefrei nutzbar | rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche in Wohn- und Schlafräumen und Küche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| vor WC, Waschtisch, Dusche, Badewanne | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| vor der Küchenzeile | 120 cm tief | 150 cm tief |
| entlang des Betts | 120 cm an einer, 90 cm an der anderen Längsseite | 150 cm an einer, 120 cm an der anderen Längsseite |
| vor sonstigen Möbeln | 90 cm tief | 150 cm tief |
| Flur | 120 cm breit | 120 cm breit, mind. einmal 150 × 150 cm |
| Türen innerhalb der Wohnung, lichte Breite | 80 cm | 90 cm |
Welche Möbelabstände sich im Alltag bewährt haben, auch ohne Barrierefreiheit, zeigt der Ratgeber Abstände beim Einrichten.
Mindestmaße in RoomPlanning prüfen
Mit dem Messwerkzeug (Taste M) prüfst du in RoomPlanning schnell, ob ein Flur breit genug ist. Türen setzt du in der passenden Breite ein, und beim Rundgang auf Augenhöhe merkst du sofort, ob es an einer Stelle eng wird (Gemeinsamer Rundgang).
Häufige Fragen
Wie hoch muss ein Wohnraum mindestens sein?
Nach der Musterbauordnung und vielen Landesbauordnungen 2,40 m, in Baden-Württemberg 2,30 m. Für Räume im Dachgeschoss gelten niedrigere Werte über einen Teil der Fläche. Für kleine Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 verlangen die MBO und Bayern keine feste Mindesthöhe.
Wie breit muss eine Treppe im Einfamilienhaus sein?
Eine notwendige Treppe braucht nach DIN 18065 mindestens 80 cm nutzbare Laufbreite. Das ist das Maß zwischen Wand und Handlauf oder zwischen den Handläufen, nicht die Stufenlänge.
Welche Tür brauche ich für einen Rollstuhl?
Für rollstuhlgerechte Wohnungen nennt DIN 18040-2 mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite. Das erreichst du nur mit einer breiteren Öffnung als der üblichen 88,5er Zimmertür, etwa 101 cm im Rohbau.
Was bedeutet die Schrittmaßregel?
Sie verknüpft Stufenhöhe und Auftritt mit der Schrittlänge: Zweimal die Steigung plus der Auftritt soll 59 bis 65 cm ergeben. Bei 18 cm Steigung passt also ein Auftritt von 23 bis 29 cm.
Quellen
- DIN 18065: Gebäudetreppen, Grenzmaße – WEKA
- Musterbauordnung, zuletzt geändert 2023 – umwelt-online
- § 34 LBO Baden-Württemberg: Aufenthaltsräume – dejure.org
- Art. 45 BayBO: Aufenthaltsräume – gesetze-bayern.de
- DIN 18040-2: Flächen und Platzbedarf – nullbarriere.de
- Wandöffnungen und Türgrößen nach DIN 18101 – Baunetz Wissen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Planungsberatung.