Abstände beim Einrichten: Bewegungsflächen im Überblick
Stand: 26. Oktober 2026
Als Richtwerte haben sich bewährt: vor Schränken und Möbeln rund 90 cm frei, zwischen zwei Küchenzeilen und rund um eine Kücheninsel mindestens 120 cm, hinter Esstischstühlen 80 bis 100 cm und vor WC, Waschtisch und Dusche je nach Anspruch 75 bis 120 cm Tiefe. Die festen Zahlen stammen vor allem aus DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen, aus Empfehlungen der Küchenbranche und aus der Sanitärplanung. Es sind Empfehlungen, keine gesetzlichen Pflichten.
Woher die Werte kommen
Für Möbelabstände in normalen Wohnungen gibt es kein Gesetz. Planer greifen auf diese Quellen zurück:
- DIN 18040-2 regelt barrierefreies Bauen von Wohnungen. Sie nennt Bewegungsflächen für Menschen mit Gehhilfe und für Rollstuhlnutzer. Ihre Werte sind großzügig und ein guter Maßstab, wenn du für später vorsorgen willst.
- DIN 18011 regelte früher Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau (Fassung von 1967). Ihre Werte stecken bis heute in vielen Planungsbüchern, als aktuelle Bezugsnorm nennen Planer aber meist DIN 18040-2.
- Die AMK, der Fachverband der deutschen Küchenbranche, gibt Planungsempfehlungen für Küchen. Aus den USA stammen die Richtlinien des Küchen- und Badverbands NKBA, darunter das bekannte Arbeitsdreieck.
- Für Bäder gilt die Richtlinie VDI 6000, die Mindestabstände und Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten festlegt.
Alle diese Werte sind Empfehlungen. Verbindlich werden sie nur, wenn eine Förderung oder ein Vertrag sie verlangt. Wie viel Platz du wirklich brauchst, hängt auch davon ab, wer in der Wohnung lebt.
Bewegungsflächen im Überblick
| Wo | Richtwert für normale Wohnungen | barrierefrei (DIN 18040-2) | rollstuhlgerecht (DIN 18040-2) |
|---|---|---|---|
| vor Schrank, Kommode, Regal | Türflügelbreite plus Stehplatz, rund 90 cm | 90 cm | 150 cm |
| neben dem Bett | rund 60–70 cm (Erfahrungswert) | 120 cm an einer, 90 cm an der anderen Seite | 150 cm an einer, 120 cm an der anderen Seite |
| zwischen zwei Küchenzeilen | mind. 120 cm (AMK) | 120 cm | 150 cm |
| hinter Esstischstühlen | 80–100 cm, mit Durchgang mehr | – | – |
| vor WC, Waschtisch, Dusche | VDI 6000, vor dem WC etwa 80 × 75 cm | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Flur | – | 120 cm breit | 120 cm, mind. einmal 150 × 150 cm |
Schlafzimmer: Bett und Kleiderschrank
Neben dem Bett brauchst du Platz zum Aufstehen und Bettenmachen. In normalen Wohnungen kommen viele mit 60 bis 70 cm aus. DIN 18040-2 verlangt für barrierefreie Wohnungen 120 cm an einer Längsseite und 90 cm an der anderen, für rollstuhlgerechte 150 und 120 cm.
Vor dem Kleiderschrank hängt der Platzbedarf von den Türen ab. Ein Drehtürflügel braucht beim Öffnen so viel Platz, wie er breit ist, dazu kommt dein Standplatz davor. Bei 50 cm breiten Flügeln landest du schnell bei 90 cm, dem Wert, den DIN 18040-2 vor Möbeln für barrierefreie Wohnungen nennt. Schiebetüren brauchen weniger Platz, dafür ist immer nur ein Teil des Schranks offen. Auch Schubladen musst du ganz herausziehen können.
Küche: Abstände und Arbeitsdreieck
Die AMK empfiehlt für zweizeilige Küchen mindestens 120 cm zwischen den Zeilen. Rund um eine Kücheninsel sollen ebenfalls mindestens 120 cm bis zu anderen Schränken frei bleiben, und eine Insel lohnt sich nach AMK erst ab etwa 15 m² Küchenfläche. Die Hauptarbeitsfläche zwischen Spüle und Kochfeld sollte mindestens 90 cm breit sein.
Das Arbeitsdreieck verbindet Kochfeld, Spüle und Kühlschrank. Nach den Richtlinien der NKBA soll jede Seite zwischen 1,2 und 2,7 m lang sein und die Summe der drei Seiten höchstens 7,9 m betragen. Für Gänge mit Schränken auf beiden Seiten nennt die NKBA mindestens 107 cm für eine Person am Herd und 122 cm, wenn mehrere gleichzeitig kochen. Bei einer einzeiligen Küche liegen alle drei Punkte auf einer Linie. Dann zählt vor allem, dass Kühlschrank, Spüle und Herd in sinnvoller Reihenfolge stehen und dazwischen Arbeitsfläche bleibt.
Essplatz
Pro Person rechnest du am Tisch mit etwa 60 cm Breite, eng sind 50 cm, großzügig 70 cm. Zwischen Tischkante und Wand sollten 80 bis 100 cm frei bleiben, damit du den Stuhl zurückschieben und aufstehen kannst. Die NKBA nennt 81 cm, wenn niemand hinter den Sitzenden vorbeigeht, 91 cm, um sich vorbeizuschieben, und 112 cm, um bequem vorbeizugehen.
Rechenbeispiel
Ein Tisch für sechs Personen, drei an jeder Längsseite: 3 × 60 cm ergibt 180 cm Länge, dazu 90 cm Tiefe. Mit 90 cm Abstand ringsum brauchst du eine freie Fläche von (180 + 2 × 90) × (90 + 2 × 90) cm, also 3,60 × 2,70 m oder knapp 10 m². Soll an einer Seite ein Laufweg vorbeiführen, plane dort 110 cm oder mehr ein.
Wohnzimmer
Zwischen Sofa und Couchtisch lassen viele etwa 40 bis 50 cm, so erreichst du den Tisch im Sitzen und kommst trotzdem vorbei. Laufwege durch das Wohnzimmer sollten nicht zwischen Sofa und Fernseher hindurchführen. Wie bei allen anderen Werten gilt: Probier es an deinen echten Möbeln aus.
Bad
Die Richtlinie VDI 6000 legt für Bäder Mindestabstände und Bewegungsflächen fest. Vor dem WC sind das in einem kompakten Wohnungsbad etwa 80 × 75 cm. Weil ein Bad meist von einer Person zur Zeit benutzt wird, dürfen sich die Bewegungsflächen der einzelnen Objekte überlagern.
Barrierefrei nach DIN 18040-2 brauchst du vor WC, Waschtisch, Dusche und Badewanne jeweils 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm. Eine bodengleiche Dusche darf dabei zur Bewegungsfläche zählen. Drehflügeltüren dürfen in barrierefreien Bädern nicht nach innen aufschlagen, damit man im Notfall hineinkommt.
Durchgänge und Türen
Achte darauf, dass Türflügel frei aufgehen und nicht gegen Möbel schlagen. Der Schwenkbogen im Grundriss zeigt dir, welche Fläche frei bleiben muss (Grundriss lesen). Für Laufwege nennt die NKBA mindestens 91 cm. Barrierefreie Flure sind nach DIN 18040-2 mindestens 120 cm breit. Weitere feste Maße für Türen, Flure und Treppen findest du im Ratgeber Mindestmaße im Haus.
Abstände in RoomPlanning prüfen
In RoomPlanning stellst du Möbel aus dem Katalog in den Grundriss und trägst ihre echten Maße ein (Einrichten). Mit dem Messwerkzeug (Taste M) prüfst du die Abstände dazwischen. In der 3D-Ansicht und beim Rundgang auf Augenhöhe merkst du schnell, ob ein Durchgang zu eng ist oder eine Schranktür an das Bett stößt. Starte direkt im Editor oder mit einem eingerichteten Beispielgrundriss.
Häufige Fragen
Wie viel Platz brauche ich vor dem Kleiderschrank?
Rund 90 cm sind ein guter Wert: so viel, wie ein Drehtürflügel zum Öffnen braucht, plus Platz zum Stehen. Bei Schiebetüren reicht weniger, barrierefrei nach DIN 18040-2 sind 90 cm vorgesehen, rollstuhlgerecht 150 cm.
Wie breit sollte der Gang zwischen zwei Küchenzeilen sein?
Mindestens 120 cm, so empfiehlt es die AMK. Dann kannst du auf beiden Seiten Schubladen und Geschirrspüler öffnen und noch stehen. Wer oft zu zweit kocht, plant lieber etwas mehr.
Wie viel Abstand braucht ein Esstisch zur Wand?
80 bis 100 cm von der Tischkante bis zur Wand, damit du den Stuhl zurückschieben kannst. Führt dort ein Laufweg entlang, solltest du gut 110 cm einplanen.
Gibt es eine Norm für Möbelabstände in der Wohnung?
Eine verbindliche Norm für normale Wohnungen gibt es nicht. Feste Zahlen liefert DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen, dazu kommen Empfehlungen der Küchen- und Sanitärbranche.
Quellen
- DIN 18040-2: Flächen und Platzbedarf – nullbarriere.de
- AMK-Küchenstandards (PDF) – Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche
- Kitchen Planning Guidelines with Access Standards (PDF) – NKBA
- Warum 6 m² Bad nicht gleich 6 m² sind: das sagt die VDI 6000 – ingenieur.de
- DIN 18040-2: Barrierefreie Wohnungen – WEKA
- Esstisch: Platz pro Person – Hausjournal
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Planungsberatung.